Gedanken zur Schuleingangsklasse und Früheinschulung
In einigen Bundesländern findet die Früheinschulung statt, das heißt, daß Kinder früher als bisher schulpflichtig sind. Auch Waldorfschulen und andere freie Schulen sind von diesem Thema betroffen.
Im Rahmen der Waldorfpädagogik sind für das altersentsprechende Bildungs- und Erziehungsangebot verschiedene Formen in den einzelnen Bundesländern gefunden worden. Auf meinen Seiten sammle ich dazu Gedanken und Informationen.
Nicht zur Früheinschulung dürfen die Vorklassen oder Vorschulklassen gerechnet werden. Diese besonderen Klassen sind für Kinder, welche noch nicht der Schulpflicht unterliegen, bzw. von ihr befreit wurden. Vorschulklassen und Vorschulgruppen haben meist 10 bis 15 Kinder im Alter von etwa 5,5 bis 7 Jahren, und werden kindergartenseitig von Erziehern betreut.
Die Klassen von schulpflichtigen Kindern heißen verschieden: Brückenklassen, Elementarklassen, Eingangs- und Schuleingangsklassen, Basalklassen und "Nullte Klassen". Es gibt auch Eingangsstufen, in welchen die schulpflichtigen Kinder von der Schule in den Räumen eines Kindergartens betreut werden.
Die mir bekannten Klassen der Waldorfschulen habe ich in einem Verzeichnis dargestellt.
Ich möchte anmerken, daß der Name "Brückenklasse ebenso unglücklich gewählt ist, wie auch der Name der "Nullten Klasse". Denn Brückenklasse heißen viele Klassen, welche für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf konzipiert wurden - und "Nullte Klasse" scheint nach meinem Dafürhalten doch eher eine Bezeichnung für eine ganz inhaltsleere Klasse zu sein.
Herzlichst, Sebastian.